Nach dem Erhalt des Defizitbescheids der zuständigen Landesbehörde stehen internationale Pflegefachkräfte vor einer entscheidenden Frage: Kenntnisprüfung (KP) oder Anpassungslehrgang (APL)?

1. Die Kenntnisprüfung (KP)

Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Sie bezieht sich auf die im Feststellungsbescheid benannten wesentlichen Unterschiede.

  • Vorteil: Schnellerer Weg zur vollen Berufsurkunde bei gezielter Vorbereitung.
  • Herausforderung: Hohe Prüfungsanforderungen und umfassendes Theoriewissen nach deutschem Ausbildungsstandard erforderlich.

2. Der Anpassungslehrgang (APL)

Der Anpassungslehrgang dauert in der Regel mehrere Monate und wird direkt in einer kooperierenden Gesundheitseinrichtung absolviert. Er schließt mit einem Fachgespräch ab.